Anspruch auf SGB II Leistungen für Ehepartner, die sich nicht in Deutschland aufhalten
Die Bundesregierung hat anlässlich zweier schriftlichen Anfragen klargestellt, dass verheiratete Flücht-linge, deren Partner oder Partnerin sich noch nicht in Deutschland befindet, Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende nach dem SGB II haben.
© AG Flüchtlingshilfe im Wetteraukreis, Friedberg (Hessen), Stand: November 2022